Kampagne für einen Boykott gegen Österreich wegen der Wolfsabschüsse


Neun Wölfe wurden in Österreich in den letzten Monaten (Stand Ende Juli 2023) auf Grund illegaler Verordnungen der Bundesländer Kärnten, Salzburg und Tirol abgeschossen. Nicht eingerechnet darin sind die gewilderten Wölfe.


 Damit diese Politik keinen Erfolg hat und die Wölfe in Zukunft geschützt sind, hilft ein 



Boykott des Tourismus dieser Regionen und ein Boykott von Raiffeisen 

      keinen Platz. Deshalb braucht es statt der aufwendigen Bescheidprüfung eine langfristige rechtliche Lösung, an der wir bereits arbeiten, damit wir rascher eingreifen können. Ich werde mich auch weiterhin schützend vor die Kärntner 

Almwirtschaft stellen“.

Diese „ langfristige rechtliche Lösung“ sind die illegalen Verordnungen. Landwirtschaftskammer-Präsident Siegfried Huber sieht den Abschuss positiv: "Die Wölfe stellen für den ländlichen Raum insgesamt, vor allem aber für die Landwirtschaft, eine enorme Herausforderung dar. Umso wichtiger ist es, dass mit diesem Abschuss der eingeschlagene Kärntner Weg bestätigt wird.", und weiter: „Es ist wichtig, dass man dem blutigen Treiben der Wölfe etwas Wirksames entgegensetzen kann." 

Kärnten hat es bis Ende Juli 2023 auf sechs abgeschossene Wölfe gebracht. 

Schauplatz Tirol 

 
Schon zuvor war im Jahr 2019 ein Wolf in Sellrain gewildert worden. 



In Tirol dürften mittlerweile alle Sicherungen durchgebrannt sein. Obwohl der Verwaltungsgerichtshof Ende Juni 2023 eindeutig feststellte,, dass solche Verordnungen illegal sind, wird dort ein Abschussbescheid nach dem anderen ausgestellt. Bis Ende Juli waren es insgesamt zwölf an der Zahl. 



Bild: Erschossener Wolf in Pfunds, Bezirk Landeck. 

 















In der Gemeinde Umhausen im Ötztal wird sogar eine Prämie für einen Wolfsabschuss gezahlt, wie im 19. Jahrhundert. Begründung dafür ist, dass ein Wolf „im Zeitraum von 16. bis 17. Mai insgesamt vier Schafe gerissen haben“ soll. „Laut Definition handelt es sich auch hier somit um einen Schadwolf, der von der Landesregierung zum Abschuss freigegeben werden kann“, erklärte Landeshauptmann-Stv. Josef Geisler (ÖVP). Davor war schon eine Abschussgenehmigung in Osttirol erteilt worden. 



Im April 2023 wurde im Tiroler Landtag eine Gesetzesnovelle beschlossen, die eine Tötung nun mittels Verordnung und nicht mehr per Bescheid erlaubt. Vorangegangene Bescheide waren von Gerichten mehrmals aufgehoben worden, nachdem Umweltschutzorganisationen diese 

beeinsprucht hatten. Die Abschussverordnung gilt nun für einen Wolf, und nicht für ein Individuum bzw. anders gesagt: Jetzt kann irgendein Wolf abgeschossen werden. 



Alleine im Juli 2023 gab es in Tirol insgesamt zwölf Abschussgenehmigungen, in Prägraten in Osttirol wurde ein Wolf erschossen. Die Gemeinde Prägraten zahlte dafür eine Prämie, dem Schützen wurde Anonymität zugesagt. 



Der Ende Juli im Mittelgebirge (Bezirk Innsbruck-Land) erschossene Wolf hatte überhaupt nichts gemacht, außer dass er von jemandem gesichtet wurde. Begründet wurde die Abschussverordnung mit einer angeblichen „Verunsicherung und Sorge der Bevölkerung“. „Es hat sich damit bestätigt, dass es sich bei dem gesichteten Tier um einen Wolf handelte“, sagte danach Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler (ÖVP) in einer Aussendung, und stellte gleich die nächsten Abschussgenehmigungen aus. 



Die Sicherheit der Menschen und der Schutz unserer Alm- und Kulturlandschaft ist unser vordringliches Ziel – für die Landwirtschaft, die Artenvielfalt, den Schutz vor Naturgefahren und den heimischen Freizeitraum sowie Tourismus“, sagte Geisler zur neuen Abschussverordnung. 

Massive Kritik und Rücktrittsforderungen gibt es nach einem Sager von Geisler. Dieser hatte eine WWF-Vertreterin als „widerwärtiges Luder" bezeichnet. 

Salzburg 



Der Wolfsbeauftragte des Landes ist der Landwirt, Jäger und ÖVP-Bürgermeister der Gemeinde Werfen, Hubert Stock. Diesem war der Rechtsweg schon lange ein Dorn im Auge. 



So war im Juli 2019 nach Wolfsrissen im Salzburger Großarltal der Antrag auf Abschuss eines „Problemwolfes“ gestellt worden. Die Bezirkshauptmannschaft bewilligte nach fast einem Jahr 

im Juni 2020 den Abschuss, nach Einsprüchen hob das Landesverwaltungsgericht Salzburg den Bescheid im Dezember 2020 aber wieder auf. 

 

 Tourismuspropaganda 


und die Wirklichkeit.


Der Entscheid des Gerichts war der Anlass dafür, die Rechtsprechung durch illegale Verordnungen auszuhebeln. 


Die illegale Verordnung wurde in Salzburg im Juni erlassen und im Juli 2023 wurde ein Wolf erschossen. Der Kadaver wurde dem Jäger als Trophäe überlassen. 



Boykott des Tourismus dieser Regionen und ein Boykott von Raiffeisen 

Übergreifend für andere geschützte Tierarten 



Tirol hat im Februar 2023 überhaupt gleich das Jagdgesetz geändert. Der Landtag hat nicht nur den Abschuss von „Problemwölfen“ erleichtert. Statt eines mehrstufigen Bescheidverfahrens kann die Landesregierung seither damit „verhaltensauffällige Großraubtiere“ - wie Bären, Wölfe, Luchse oder Goldschakale - mit Verordnungen zum Abschuss freigeben. Beschwerderechte, etwa für Naturschutzorganisationen, wie bei Bescheiden. gibt es daher keine. 


Landwirtschaftskammer-Präsident Hechenberger will auch weiter auf eine Senkung des Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene drängen. Der für die Jagd zuständige Landeshauptmann-Stv. Josef Geisler (ÖVP) war sowieso dafür, aber auch Georg Dornauer (SPÖ) - „Das Tiroler Wolfsproblem ist mit diesem Februarlandtag gelöst.", und „zum Schutz der Almwirtschaft und zum Wolfsmanagement werden Schad- und Risikowölfe in Tirol künftig schnell und unbürokratisch per  Verordnung zum Abschuss freigegeben“, so Dornauer. SPÖ, ÖVP und FPÖ hatten den dringlichen Antrag zur Änderung des Jagdgesetzes im Landesparlament zur Abstimmung gebracht. NEOS-Klubobmann Dominik Oberhofer meinte: "Almwirtschaft und Wolf passen nicht zusammen. Am Ende des Tages hat der Wolf keinen Platz"



Erneute Ausrottung beabsichtigt 


Die Protagonisten der Anti-Wolfshetze machen aus ihren Absichten keinen Hehl. Ziel ist die erneute Ausrottung von Wölfen, aber auch von allen sonstigen „Großraubtieren“, einschließlich Bären, Goldschakalen, Fischottern und Luchsen. Sogar im Nationalpark Hohe Tauern ist der Abschuss VON ALLEN diesen Tierarten erlaubt. 



 

Wes Geistes Kind die Protagonisten der Wolfsabschüsse sind, kann einfach auf der Seite des „Vereins zum Schutz und Erhalt der Land- und Almwirtschaft in Tirol“ nachgelesen werden. Obmann ist Landwirtschaftkammer-Präsident Josef Hechenberger, sein Stellvertreter Elmar Monz, LK-Bezirksobmann in Landeck. 





Die Homepage heisst unmissverständlich „www.almohnewolf.at“. Hechenberger ist Landwirt, Gastwirt, Funktionär im Bauernbund und ÖVP-Nationalratsabgeordneter. Hechenberger ist auch Sprecher für Tierschutz der Landwirtschaftkammer. 



Entgegen den wilden Übertreibungen der Jagdverbände ist die Zahl der Wölfe in Österreich von 2019 auf 2020 von 48 auf 40 Exemplare zurückgegangen – entgegen der Entwicklung in praktisch allen europäischen Ländern. 



BOYKOTTKAMPAGNE 



Das Ziel der Kampagne ist die Verursacher dort zu treffen, wo es für sie Einbussen bedeutet, d.h. im Tourismus und bei Agrarprodukten von Raiffeisen. 



Tourismus 



Sie können entweder überhaupt auf Urlaub in Österreich verzichten, oder aber zumindest auf solchen in Kärnten, der Steiermark, Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg, und Tirol. Auch wenn aktuell Wölfe nur in Kärnten, Salzburg und Tirol nach Verordnung abgeschossen werden, gibt es solche Verordnungen auch in den anderen genannten Bundesländern. Außerdem ist Niederösterreich beim Abschuss von Fischottern und Bibern führend und die Steiermark hat es schon mehrfach geschafft, wieder angesiedelte Bären durch Duldung illegaler Abschüsse wieder auszurotten. Oberösterreich, leistet regelmäßig seine Beitrag zur Ausrottung von Luchsen, die aus Tschechien zugewandert sind. 


Raiffeisen 



Hinter dem steckt die Agrarlobby und diesen ist in Österreich ident mit Raiffeisen. Bei Milchprodukten hat Raiffeisen eine Marktanteil von über 90%, und die Landwirtschaftskammerfunktionäre und Vertreter des Bauernbundes, die die Kammern dominieren, kommen meist von Raiffeisen. Außerdem hat Österreich eine deutliche Überproduktion von Milchprodukten, die über Exportförderung zum Profit von Raiffeisen subventioniert wird. Die Verfilzung von ÖVP, Bauerbund und Raiffeisen ist schon alleine dadurch transparent, dass der Bauernbund Tirol seine Sitzadresse beim Raiffeisenverband Tirol hat. 



Propagandistisch wird die Hysterie unter anderem vom Raiffeisen-Blatt „Kurier“ befeuert mit Schlagzeilen wie "Durch Wölfe droht uns in Kärnten ein blutiger Almsommer"



Daher: Kaufen Sie keine Produkte von Raiffeisen bzw. deren Subfirmen mehr, und schon gar nicht im Raiffeisen-Lagerhaus. Auch die Auflösung des Kontos bei der Raiffeisen-Bank ist ein Schritt. 



Damit dieser Boykott besser wirkt, können Sie ihnen mitteilen , warum Sie nichts mehr mit ihnen zu tun haben wollen. 

Tourismusverbände 


Alle Tourismusverbände Österreichs finden Sie hier: 


https://www.tourismusverbaende.at 



Österreich Werbung 

Vordere Zollamtsstraße 13 

1030 Wien 

Tel.: (01) 58 866-0 

[email protected] 



Kärnten 



Kärnten Werbung 

Völkermarkter Ring 21 – 23 

9020 Klagenfurt, Österreich 

Tel.: +43/463/3000 

[email protected] 



[email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected] 



Salzburg 



SalzburgerLand 

Tourismus GmbH 

Wiener Bundesstraße 23 

5300 Hallwang 

+43 662 6688 0 

[email protected] 



 [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected] 

Tirol 


Tirol Info 

Maria-Theresien-Straße 55 

6020 Innsbruck 

Tel +43.512.7272-0 

[email protected] 



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Raiffeisen 



Kärntnermilch reg.Gen.m.b.H. 

Villacher Straße 92 

9800 Spittal/Drau 

[email protected] 

Tel: +43 4762 61 0 61 – 0 



Berglandmilch eGen Tirolmilch 

Schubertstraße 30 

4600 Wels 

Österreich 

Tel: +43 (0)7242/46996-0 

[email protected] 


Victoria Dallinger, MSc 

[email protected] 

+43 7476 77311 5627 



Berglandmilch Marken: 



Lattella 

Stainzer 

Rottaler Milchquell 

Tirol Milch 

Schärdinger 



 



NÖM AG 

Vöslauer Straße 109 

2500 Baden 

Österreich 

Tel: 02252 9001 

[email protected] 







Weitere Informationen 



Kaum Luchse, aber zum Abschuss freigegeben 


In Österreich gibt es maximal 40 Luchse, die stark vereinzelt leben und ständig von illegalen Abschüsse bedroht sind. Die meisten kommen aus Tschechien nach Ober- und Niederösterreich, ein kleiner Teil aus der Schweiz nach Vorarlberg. 


Trotzdem kann sich seit Jahren kein stabiler Bestand etablieren. Die Verordnungen geben auch die Luchse zum Abschusse frei. Im August 2023 stand wieder einmal fest: Die Wiederansiedlung der Luchse im Nationalpark Kalkalpen in OÖ droht nach mehreren Fehlschlägen wegen illegaler Abschüsse erneut zu scheitern. Ein Luchskadaver wurde 2016 im Kühlschrank eines Tierpräparators gefunden. 



 

Zum Vergleich: Die Schweiz hatte 2021 offiziell 160 Luchse, und das bei halb so großer Landesfläche. 



Fischotter, Biber und Wolf in Niederösterreich 



Fischotter sind ebenfalls eine streng geschützte Art. Ab 2017 gab das Land Niederösterreich den Abschuss von 40 Fischottern frei, 2018 wurde der erste geschossen. Hauptbetreiber war der Teichwirteverband im Waldviertel, zu dem auch die adligen Bierbrauer und Schloßbesitzer in Weitra (Weitra-Bier, Hadamar-Biobier! - Öko-Bierbrauer als Ausrotter geschützter Tierarten, das hat was!) gehören und das Kinsky'sches Forstamt Heidenreichstein. Die Fischotter-Verordnung, die juristisch ident mit den Wolfsverordnungen ist, wurde Ende Juni 2023 vom Verwaltungsgerichtshof als illegal aufgehoben. Zudem halfen den Fischottern zeitweise die massiven Drohungen eines Vertragsverletzungsverfahrens und Pönalstrafen der EU. 



Niederösterreich ließ seit 2013 auch trotz des hohen Schutzstatus Biber abschießen. In Wien wurde das gleichzeitig strikt abgelehnt, obwohl sich auch dort Biber ausbreiten. Aber nach einer EU-Beschwerde 2017 zog Niederösterreich auch bei den Bibern den Schwanz ein. Die Biber werden derzeit nicht abgeschossen. 



Ungeachtet der eindeutigen Erfahrungen mit Bibern und Fischottern erließ Niederösterreich aber eine juristisch gleichlautende Wolfsverordnung. Allerdings wurde bis zum Juli 2023 konkret kein Wolf zum Abschuss freigegeben. 



Dafür blüht dort die Wilderei. NÖ ist Hotspot für illegale Jäger. Seit Jahren werden dort geschützte Arten erschossen, im Fall von Greifvögeln auch mit Giftködern getötet. 



2019 verschwand ein gesamtes Wolfsrudel spurlos in den Wäldern des nördlichen Waldviertels rund um Litschau. Das Gebiet gehört der Habsburgschen Forstverwaltung, die Biologen den Zutritt verwehrt. 



Im Juli 2023 wurde ein erschossener Wolf in der Donau bei Tulln ans Ufer getrieben. 



Folglich plant die Landesregierung von Niederösterreich, dass in Zukunft Wölfe ohne Abschussgenehmigung und ohne Kontrolle nach Einschätzung von Jägern erschossen werden dürfen. 



Biber, Otter und Wölfe in Kärnten 



Neben den der Wolfabschüssen hat Kärnten 2023 die auslaufende Abschussverordnung für die streng geschützten Biber um zwei Jahre verlängert. Auch die Otter dürfen geschossen werden. 



Ausrottung durch Wilderei in der Steiermark 



In der Steiermark ist eine solche Verordnung in Kraft. Wie immer war auch dort die ÖVP bzw. die Landwirtschaftskammer der Antreiber. 


Die Steiermark hat eine lange Geschichte der laufenden Ausrottung der Bären nach deren Ansiedlung. Die Tiere verschwinden einfach immer wieder. 


Salzburg – Illegale Jagdhütte in Nationalpark 


Die EU betreibt derzeit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Salzburg, weil sich der Zustand des Nationalparks Hohe Tauern permanent verschlechtert. Dabei geht es um pauschale Ausnahmebewilligungen für landwirtschaftliche Nutzung von Flächen im Nationalpark, „prioritäre natürliche Lebensraumtypen“ sind vom Verschwinden bedroht, sowie grundsätzliche Mängel des Nationalparkgesetzes. 



Außerdem hat sich ein Unternehmer, der auch Gemeinderat der ÖVP in Bad Gastein ist, in der Kernzone des Nationalparks eine neue Jagdhütte bauen lassen. Das alles ohne Baugenehmigung und unbeanstandet. Naturschutzlandesrätin Daniela Gutschi (ÖVP) sieht kein Problem: „Es geht hier um einen Jagdsitz und nicht darum, dass hier große Hütten gebaut werden. … Man sollte hier nicht über das Ziel hinausschießen.“ 



Selbst im Nationalparkgebiet ist das Abschiessen von Wölfen erlaubt. 



Vorarlberg 



Vorarlberg hat zwar bisher keine Verordnung erlassen, die Zeichen stehen aber auch dort auf Ausrottung. Landesrat Gantner (ÖVP) fordert eine rasche und unbürokratische Freigabe zum Abschuss. „Die Anwesenheit des Wolfes hat nicht nur zu gravierenden Änderungen im Verhalten des Rot- und Rehwildes geführt, sondern sei nun auch mit mehreren Verlusten und schwersten qualvollen Verletzungen von Nutztieren verbunden.“, so Gantner. 



Christian Gantner ist die hässliche Fratze der kitschig-heilen Tourismuswelt Vorarlbergs. 

 

Er ist ehemaliger Bürgermeister der Brutaltourismus-Gemeinde Dalaas, ehemaliger Geschäftsführer der Klostertaler Bergbahnen Gesellschaft m.b.H. & Co. KG, ÖVP-Landesrat, zuständig u.a. für das Ressort „Tierschutz, Jagd und Fischerei“ – das ist in Vorarlberg ein- und dasselbe Ressort, Präsidiumsmitglied der ÖVP-Vorarlberg, Landesvorstand im Bauernbund, Landesvorstand im ÖAAB, Parteiobmann der ÖVP-Dalaas, Aufsichtsratsvorsitzender Vorarlberg Tourismus GmbH, … 

Stv. Aufsichtsratsvorsitzender Illwerke vkw AG (Stromversorger) mit indirektem Einfluss auf etwa zwei Dutzend Seilbahnunternehmen und Stromerzeugungsgesellschaften, Leiter der „Gemeinde Dalaas Immobilienverwaltungs GmbH“ - und Stv. Vorsitzender der VBG Vorarlberg Fleisch GmbH. Bei der VBG Vorarlberg Fleisch GmbH kümmert er sich vermutlich darum, dass „schwerste qualvolle Verletzungen von Nutztieren“, insbesondere durch umherziehende Wölfe, verhindert werden.


Außerdem ist er seit 2017 auch Landwirt, nämlich „Bergbauer“ und war von 2018 bis 2020 zudem Geschäftsführer der „Unser Dorfwirt Verwaltung GmbH“. Seit 2018 hat er eine Gewerbeberechtigung zum Betrieb des Restaurants Kristbergsaal, für das Jugend- und 

Ferienheim Wald, für den Schlepplift Hetzel und für den Schlepplift Dalaas – Paluda. ... 



Bild: Tourismuswerbung Dalaas mit kaputter Landschaft 

… und er sitzt im Kameradschaftsbund, ist Obmann des Energieinstituts Vorarlberg, ist Stv. Obmann der Regionalplanungsgemeinschaft (Regio) Klostertal, war Vorstandsmitglied des Ländlichen Fortbildungsinstituts Vorarlberg (LFI Vorarlberg) und ist seit 2023 Mitglied im Viehzuchtverein Dalaas-Wald. 


Schluss: Helfen Boykotte ? 

Eindeutig JA. 


In den USA gab Gouverneur Hickel von Alaska 1992 ein Drittel des Wolfsbestands zum Abschuss frei, doch dazu kam es nicht mehr. Nach Protesten und einem internationalen Tourismusboykott stoppte der Gouverneur schlagartig die ganze Aktion. Die Tourismusindustrie war von einer Welle an Beschwerden erfasst worden und übte entsprechenden Druck auf den Gouverneur aus. 


ANHANG 

Rechtliche Lage 



Wölfe sind international streng geschützt. Die entsprechenden Regelungen finden sich völkerrechtlich in der Berner Konvention und EU-rechtlich in der Flora-Fauna-Habitat- 

Richtlinie. 



Erkenntnis vom 10.12.2020, Landesverwaltungsgericht (LVwG) Salzburg 



Rechtlich unterstreicht das LVwG zudem, dass der Wolf gemäß § 103 Abs 1 lit a und Abs 2 Sbg JagdG in sämtlichen Lebensstadien besonders geschützt ist. Damit wird in erster Linie Art 12 iVm Anhang IV lit a der FFH-Richtlinie umgesetzt. Ausnahmen sind innerstaatlich und europarechtlich nur zulässig, sofern es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt und ernste Schäden nicht anders zu vermeiden sind. Die Erreichung des günstigen Erhaltungszustands darf aber nicht beeinträchtigt werden (Artikel 1 lit i FFH-Richtlinie). Inhaltlich führt das LVwG aus, dass Ausnahmen vom Schutzsystem der FFH-Richtlinie nach der Rechtsprechung des EuGHs jedenfalls restriktiv auszulegen sind. Die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen, die ein Abgehen vom Schutzstandard rechtfertigen würde, trifft die Stelle, die sich auf das Vorliegen derselbigen beruft (EuGH Rs C-674/17 Tapiola Rn 30) – d.h. die Behörde welche eine Entnahme genehmigt. 



Spruch Verwaltungsgerichtshof 2023 



Die Aarhus Konvention stellt klar, dass Umweltschutzorganisationen nicht nur das Recht haben müssen, in die Entnahmeverfahren von streng geschützten Tierarten eingebunden zu sein, sondern diese auch auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht überprüfen zu lassen. Durch die Verordnungen wurde das Beschwerderecht zuletzt ausgehebelt. 

EUGH 



Auch von dieser Seite her ist alles klar. Finnland hatte 2016 Abschüsse erlaubt und wurde dafür 2019 verurteilt. Seitdem hat sich die rechtliche Lage nicht geändert. 



Folge der rechtlichen Verstösse 



Derzeit führt die EU zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesländer Kärnten, Salzburg und Tirol. 

Vergleich zu anderen Ländern 


Überall rund um Österreich gibt es deutlich mehr Wölfe. Laut Statistik der EU gab es 2021 in den wesentlich kleineren Nachbarländern Tschechien 100 Wölfe (18 Rudel), Schweiz mindestens 153 und Slowenien mindestens 138. In der Slowakei gab es etwa 600, in Ungarn 50 bis 100, in Italien 3.300 Wölfe und in Deutschland 158 Rudel. 



Unterstützer der Kampagne 



W olfram Wolf 

Schafhirte 



Es ist schon eine Plage unter lauter Hinterwäldlern und Dorftrotteln leben zu müssen. Aber wir sind auch einiges gewohnt. Vertreiben können die uns nicht mehr. 

 



Lucia Luchs 

Modedesignerin 



Ich sorge mich, weil da jede Menge Psychopathen mit Gewehren herumlaufen. Die ermorden ja auch ihre eigenen Familien, wenn ihnen der Sinn danach steht. Ich fordere Recht und Ordnung. 



Bodo Biber

Tiefbauingenieur 



My home is my castle! 



Jäger raus! Solidarität mit den Wölfen! Politiker an die Wand! 













Goldie Goldschakal

Influencerin 



Seit wir auch in Wien vorkommen, sehe ich Licht am Horizont. Gute Verpflegung, genug Freizeit und erstklassiger Schutz. Warum die Wölfe noch nicht hier sind, kann ich nicht verstehen. 



 

Ottilie Otter 

Gastronomin 



Kärnten, Oberösterreich und Niederösterreich sind für uns ganz pfui. Da überlegt man schon zwei Mal, ob man sich das antun will. Natürlich bin ich mit den Wölfen solidarisch. Die haben es noch schwerer bei all den korrupten Politikern, Hoteliers, Seilbahnunternehmern und Schweinefressern, die ihnen nachstellen. Die Fischzüchter sind auch ein widerliches, gieriges Pack. Ich bin indigniert. 



 

Waldi Bello 

Security 



Ich bin für die Wölfe! Das schafft Arbeitsplätze in der Region. 



Kontakt 


Aktion Tierschutz 

Währingerstraße 59 

1090 Wien 

Österreich 


[email protected] 



Bitte verbreiten Sie diesen Aufruf, insbesondere in den für Österreich wichtigsten touristischen Herkunftsländern Deutschland, Italien, Niederlande und Schweiz. Danke! 

Boykott des Tourismus dieser Regionen und ein Boykott von Raiffeisen


In Österreichs Bundesländern herrscht ein gesetzloser Zustand, der es ermöglicht, dass streng geschützte Wölfe und andere Wildtiere abgeschossen werden. Als Reaktion darauf, dass Verwaltungsgerichte Bescheide zum Einzelabschuss von Wölfen als rechtswidrig aufgehoben hatten, haben die Bundesländer Kärnten, Tirol, Salzburg, Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark illegale Verordnungen erlassen, die den Abschuss von Wölfen ermöglichen. Dahinter steckt die Raiffeisen-Lobby und der damit idente Bauernbund der ÖVP, aber auch die anderen Parteien machen eifrig mit.


Der Boykott richtet sich gegen die Tourismusindustrie aller österreichischen Bundesländer (ausgenommen Wien und Burgenland), sowie generell gegen Raiffeisen einschließlich der Molkereien.


Bis Anfang August 2023 wurden in Kärnten sechs und in Salzburg ein sogenannter „Problemwolf“, auch „Schadwolf“ genannt, abgeschossen. Die übrigen nach solchen Verordnungen abgeschossenen Wölfe gehen auf das Konto von Tirol. Dabei ist die Dichte an Wolfsrudeln in Österreich weit unter jener der Schweiz und Deutschlands.


Kärnten - wie immer - ein illegaler Vorreiter



Kärnten war überhaupt der Vorreiter dieser illegalen Wolf-Abschussgenehmigungen, die erstmals im August 2021 erteilt wurden. Hauptakteur ist Landesrat Martin Gruber (ÖVP). Jagd- und Agrarreferent von Kärnten. Beklatscht wurde diese „überaus wichtige Entscheidung für die Zukunft der Kärntner Almwirtschaft“ von Landwirtschaftskammer-Präsident Siegfried Huber (ÖVP): „Ein ungehindertes Treiben des Wolfes würde dazu führen, dass kein Vieh mehr auf Almen und Weiden aufgetrieben würde und dass diese nicht nur für die landwirtschaftliche Produktion, sondern auch für das Landschaftsbild und damit für den Tourismus so wichtigen Flächen zuwachsen würden.“

Im November 2022 wurde ein weiblicher Wolf aus Italien im Gailtal abgeschossen. Der Kärntner Wolfsbeauftragte, Roman Kirnbauer, sagte „diese Wölfin sei bisher in Kärnten nicht bekannt gewesen. Sie könne für keinen Riss verantwortlich gemacht werden, weil der Genotyp an keinem gerissenen Tier nachgewiesen worden sei“. Kirnbauer weiter : „Allerdings handelte es sich bei der Wölfin um einen Risikowolf.“, ohne weitere Begründung.

Da offensichtlich ein falscher Wolf abgeschossen wurde, legte Jagdreferent Gruber nach: „Er habe immer vor Rudelbildung gewarnt… Betroffenen Bundesländern wie Kärnten bleibe daher rechtlich weiterhin nur die Möglichkeit, den Abschuss von Einzeltieren zu erlauben, wie es die Kärntner Wolfsverordnung auch vorsehe.“ Im Umkehrschluss heißt das, dass sonst, wenn es nach Gruber geht, die gesamten Rudel auf einmal abgeschossen werden.


Im Gailtal (Bezirk Hermagor) wurde im März 2023 dann der dritte Wolf abgeschossen.


Gruber im ORF: „Der Wolf hat auf unseren Almen keinen Platz. Deshalb braucht es statt der aufwendigen Bescheidprüfung eine langfristige rechtliche Lösung, an der wir bereits arbeiten, damit wir rascher eingreifen können. Ich werde mich auch weiterhin schützend vor die Kärntner
Almwirtschaft stellen“. Diese „ langfristige rechtliche Lösung“ sind die illegalen Verordnungen.
Landwirtschaftskammer-Präsident Siegfried Huber sieht den Abschuss positiv: "Die Wölfe stellen für den ländlichen Raum insgesamt, vor allem aber für die Landwirtschaft, eine enorme Herausforderung dar. Umso wichtiger ist es, dass mit diesem Abschuss der eingeschlagene Kärntner Weg bestätigt wird.", und weiter: „Es ist wichtig, dass man dem blutigen Treiben der Wölfe etwas Wirksames entgegensetzen kann."
Kärnten hat es bis Ende Juli 2023 auf sechs abgeschossene Wölfe gebracht.

Schauplatz Tirol

 
Schon zuvor war im Jahr 2019 ein Wolf in Sellrain gewildert worden.


In Tirol dürften mittlerweile alle Sicherungen durchgebrannt sein. Obwohl der Verwaltungsgerichtshof Ende Juni 2023 eindeutig feststellte,, dass solche Verordnungen illegal sind, wird dort ein Abschussbescheid nach dem anderen ausgestellt. Bis Ende Juli waren es insgesamt zwölf an der Zahl.

In der Gemeinde Umhausen im Ötztal wird sogar eine Prämie für einen Wolfsabschuss gezahlt, wie im 19. Jahrhundert. Begründung dafür ist, dass ein Wolf „im Zeitraum von 16. bis 17. Mai insgesamt vier Schafe gerissen haben“ soll. „Laut Definition handelt es sich auch hier somit um einen Schadwolf, der von der Landesregierung zum Abschuss freigegeben werden kann“, erklärte Landeshauptmann-Stv. Josef Geisler (ÖVP). Davor war schon eine Abschussgenehmigung in Osttirol erteilt worden.


Im April 2023 wurde im Tiroler Landtag eine Gesetzesnovelle beschlossen, die eine Tötung nun mittels Verordnung und nicht mehr per Bescheid erlaubt. Vorangegangene Bescheide waren von Gerichten mehrmals aufgehoben worden, nachdem Umweltschutzorganisationen diese
beeinsprucht hatten. Die Abschussverordnung gilt nun für einen Wolf, und nicht für ein Individuum bzw. anders gesagt: Jetzt kann irgendein Wolf abgeschossen werden.


Alleine im Juli 2023 gab es in Tirol insgesamt zwölf Abschussgenehmigungen, in Prägraten in Osttirol wurde ein Wolf erschossen. Die Gemeinde Prägraten zahlte dafür eine Prämie, dem Schützen wurde Anonymität zugesagt.


Der Ende Juli im Mittelgebirge (Bezirk Innsbruck-Land) erschossene Wolf hatte überhaupt nichts gemacht, außer dass er von jemandem gesichtet wurde. Begründet wurde die Abschussverordnung mit einer angeblichen „Verunsicherung und Sorge der Bevölkerung“. „Es hat sich damit bestätigt, dass es sich bei dem gesichteten Tier um einen Wolf handelte“, sagte danach Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler (ÖVP) in einer Aussendung, und stellte gleich die nächsten Abschussgenehmigungen aus.


Die Sicherheit der Menschen und der Schutz unserer Alm- und Kulturlandschaft ist unser vordringliches Ziel – für die Landwirtschaft, die Artenvielfalt, den Schutz vor Naturgefahren und den heimischen Freizeitraum sowie Tourismus“, sagte Geisler zur neuen Abschussverordnung.
Massive Kritik und Rücktrittsforderungen gibt es nach einem Sager von Geisler. Dieser hatte eine WWF-Vertreterin als „widerwärtiges Luder" bezeichnet.

Salzburg



Der Wolfsbeauftragte des Landes ist der Landwirt, Jäger und ÖVP-Bürgermeister der Gemeinde Werfen, Hubert Stock. Diesem war der Rechtsweg schon lange ein Dorn im Auge.

So war im Juli 2019 nach Wolfsrissen im Salzburger Großarltal der Antrag auf Abschuss eines „Problemwolfes“ gestellt worden. Die Bezirkshauptmannschaft bewilligte nach fast einem Jahr
im Juni 2020 den Abschuss, nach Einsprüchen hob das Landesverwaltungsgericht Salzburg den Bescheid im Dezember 2020 aber wieder auf.
 
 Tourismuspropaganda ...

und die Wirklichkeit.



Der Entscheid des Gerichts war der Anlass dafür, die Rechtsprechung durch illegale Verordnungen auszuhebeln.


Die illegale Verordnung wurde in Salzburg im Juni erlassen und im Juli 2023 wurde ein Wolf erschossen. Der Kadaver wurde dem Jäger als Trophäe überlassen.


Bild. Erschossener Wolf in Salzburg, Juli 2023

Übergreifend für andere geschützte Tierarten


Tirol hat im Februar 2023 überhaupt gleich das Jagdgesetz geändert. Der Landtag hat nicht nur den Abschuss von „Problemwölfen“ erleichtert. Statt eines mehrstufigen Bescheidverfahrens kann die Landesregierung seither damit „verhaltensauffällige Großraubtiere“ - wie Bären, Wölfe, Luchse oder Goldschakale - mit Verordnungen zum Abschuss freigeben. Beschwerderechte, etwa für Naturschutzorganisationen, wie bei Bescheiden. gibt es daher keine.

Landwirtschaftskammer-Präsident Hechenberger will auch weiter auf eine Senkung des Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene drängen. Der für die Jagd zuständige Landeshauptmann-Stv. Josef Geisler (ÖVP) war sowieso dafür, aber auch Georg Dornauer (SPÖ) - „Das Tiroler Wolfsproblem ist mit diesem Februarlandtag gelöst.", und „zum Schutz der Almwirtschaft und zum Wolfsmanagement werden Schad- und Risikowölfe in Tirol künftig schnell und unbürokratisch per
Verordnung zum Abschuss freigegeben“, so Dornauer. SPÖ, ÖVP und FPÖ hatten den dringlichen Antrag zur Änderung des Jagdgesetzes im Landesparlament zur Abstimmung gebracht. NEOS-Klubobmann Dominik Oberhofer meinte: "Almwirtschaft und Wolf passen nicht zusammen. Am Ende des Tages hat der Wolf keinen Platz".


Erneute Ausrottung beabsichtigt



Die Protagonisten der Anti-Wolfshetze machen aus ihren Absichten keinen Hehl. Ziel ist die erneute Ausrottung von Wölfen, aber auch von allen sonstigen „Großraubtieren“, einschließlich Bären, Goldschakalen, Fischottern und Luchsen. Sogar im Nationalpark Hohe Tauern ist der Abschuss VON ALLEN diesen Tierarten erlaubt.


 

Wes Geistes Kind die Protagonisten der Wolfsabschüsse sind, kann einfach auf der Seite des „Vereins zum Schutz und Erhalt der Land- und Almwirtschaft in Tirol“ nachgelesen werden. Obmann ist Landwirtschaftkammer-Präsident Josef Hechenberger, sein Stellvertreter Elmar Monz, LK-Bezirksobmann in Landeck.




Die Homepage heisst unmissverständlich „www.almohnewolf.at“. Hechenberger ist Landwirt, Gastwirt, Funktionär im Bauernbund und ÖVP-Nationalratsabgeordneter. Hechenberger ist auch Sprecher für Tierschutz der Landwirtschaftkammer.


Entgegen den wilden Übertreibungen der Jagdverbände ist die Zahl der Wölfe in Österreich von 2019 auf 2020 von 48 auf 40 Exemplare zurückgegangen – entgegen der Entwicklung in praktisch allen europäischen Ländern.


BOYKOTTKAMPAGNE



Das Ziel der Kampagne ist die Verursacher dort zu treffen, wo es für sie Einbussen bedeutet, d.h. im Tourismus und bei Agrarprodukten von Raiffeisen.


Tourismus

Sie können entweder überhaupt auf Urlaub in Österreich verzichten, oder aber zumindest auf solchen in Kärnten, der Steiermark, Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg, und Tirol. Auch wenn aktuell Wölfe nur in Kärnten, Salzburg und Tirol nach Verordnung abgeschossen werden, gibt es solche Verordnungen auch in den anderen genannten Bundesländern. Außerdem ist Niederösterreich beim Abschuss von Fischottern und Bibern führend und die Steiermark hat es schon mehrfach geschafft, wieder angesiedelte Bären durch Duldung illegaler Abschüsse wieder auszurotten. Oberösterreich, leistet regelmäßig seine Beitrag zur Ausrottung von Luchsen, die aus Tschechien zugewandert sind.

Raiffeisen


Hinter dem steckt die Agrarlobby und diesen ist in Österreich ident mit Raiffeisen. Bei Milchprodukten hat Raiffeisen eine Marktanteil von über 90%, und die Landwirtschaftskammerfunktionäre und Vertreter des Bauernbundes, die die Kammern dominieren, kommen meist von Raiffeisen. Außerdem hat Österreich eine deutliche Überproduktion von Milchprodukten, die über Exportförderung zum Profit von Raiffeisen subventioniert wird. Die Verfilzung von ÖVP, Bauerbund und Raiffeisen ist schon alleine dadurch transparent, dass der Bauernbund Tirol seine Sitzadresse beim Raiffeisenverband Tirol hat.

Propagandistisch wird die Hysterie unter anderem vom Raiffeisen-Blatt „Kurier“ befeuert mit Schlagzeilen wie "Durch Wölfe droht uns in Kärnten ein blutiger Almsommer".


Daher: Kaufen Sie keine Produkte von Raiffeisen bzw. deren Subfirmen mehr, und schon gar nicht im Raiffeisen-Lagerhaus. Auch die Auflösung des Kontos bei der Raiffeisen-Bank ist ein Schritt.


Damit dieser Boykott besser wirkt, können Sie ihnen mitteilen , warum Sie nichts mehr mit ihnen zu tun haben wollen.

Tourismusverbände



Alle Tourismusverbände Österreichs finden Sie hier:


https://www.tourismusverbaende.at


Österreich Werbung 
Vordere Zollamtsstraße 13 
1030 Wien
Tel.: (01) 58 866-0
[email protected]


Kärnten



Kärnten Werbung
Völkermarkter Ring 21 – 23
9020 Klagenfurt, Österreich 
Tel.: +43/463/3000
[email protected]


[email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected]


Salzburg



SalzburgerLand
Tourismus GmbH
Wiener Bundesstraße 23
5300 Hallwang
+43 662 6688 0
[email protected]


 [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected]

Tirol



Tirol Info
Maria-Theresien-Straße 55
6020 Innsbruck
Tel +43.512.7272-0
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Raiffeisen



Kärntnermilch reg.Gen.m.b.H.
Villacher Straße 92
A-9800 Spittal/Drau


[email protected]
Tel: +43 4762 61 0 61 – 0


Berglandmilch eGen Tirolmilch
Schubertstraße 30
4600 Wels
Österreich
Tel: +43 (0)7242/46996-0
[email protected]


Victoria Dallinger, MSc
[email protected]
+43 7476 77311 5627


Berglandmilch Marken:


Lattella
Stainzer
Rottaler Milchquell
Tirol Milch
Schärdinger


 



NÖM AG
Vöslauer Straße 109
2500 Baden
Österreich
Tel: 02252 9001
[email protected]






Weitere Informationen



Kaum Luchse, aber zum Abschuss freigegeben



In Österreich gibt es maximal 40 Luchse, die stark vereinzelt leben und ständig von illegalen Abschüsse bedroht sind. Die meisten kommen aus Tschechien nach Ober- und Niederösterreich, ein kleiner Teil aus der Schweiz nach Vorarlberg.


Trotzdem kann sich seit Jahren kein stabiler Bestand etablieren. Die Verordnungen geben auch die Luchse zum Abschusse frei. Im August 2023 stand wieder einmal fest: Die Wiederansiedlung der Luchse im Nationalpark Kalkalpen in OÖ droht nach mehreren Fehlschlägen wegen illegaler Abschüsse erneut zu scheitern. Ein Luchskadaver wurde 2016 im Kühlschrank eines Tierpräparators gefunden.


 

Zum Vergleich: Die Schweiz hatte 2021 offiziell 160 Luchse, und das bei halb so großer Landesfläche.


Fischotter, Biber und Wolf in Niederösterreich



Fischotter sind ebenfalls eine streng geschützte Art. Ab 2017 gab das Land Niederösterreich den Abschuss von 40 Fischottern frei, 2018 wurde der erste geschossen. Hauptbetreiber war der Teichwirteverband im Waldviertel, zu dem auch die adligen Bierbrauer und Schloßbesitzer in Weitra (Weitra-Bier, Hadamar-Biobier! - Öko-Bierbrauer als Ausrotter geschützter Tierarten, das hat was!) gehören und das Kinsky'sches Forstamt Heidenreichstein. Die Fischotter-Verordnung, die juristisch ident mit den Wolfsverordnungen ist, wurde Ende Juni 2023 vom Verwaltungsgerichtshof als illegal aufgehoben. Zudem halfen den Fischottern zeitweise die massiven Drohungen eines Vertragsverletzungsverfahrens und Pönalstrafen der EU.


Niederösterreich ließ seit 2013 auch trotz des hohen Schutzstatus Biber abschießen. In Wien wurde das gleichzeitig strikt abgelehnt, obwohl sich auch dort Biber ausbreiten. Aber nach einer EU-Beschwerde 2017 zog Niederösterreich auch bei den Bibern den Schwanz ein. Die Biber werden derzeit nicht abgeschossen.


Ungeachtet der eindeutigen Erfahrungen mit Bibern und Fischottern erließ Niederösterreich aber eine juristisch gleichlautende Wolfsverordnung. Allerdings wurde bis zum Juli 2023 konkret kein Wolf zum Abschuss freigegeben.


Dafür blüht dort die Wilderei. NÖ ist Hotspot für illegale Jäger. Seit Jahren werden dort geschützte Arten erschossen, im Fall von Greifvögeln auch mit Giftködern getötet.

2019 verschwand ein gesamtes Wolfsrudel spurlos in den Wäldern des nördlichen Waldviertels rund um Litschau. Das Gebiet gehört der Habsburgschen Forstverwaltung, die Biologen den Zutritt verwehrt.

Im Juli 2023 wurde ein erschossener Wolf in der Donau bei Tulln ans Ufer getrieben.

Folglich plant die Landesregierung von Niederösterreich, dass in Zukunft Wölfe ohne Abschussgenehmigung und ohne Kontrolle nach Einschätzung von Jägern erschossen werden dürfen.


Biber, Otter und Wölfe in Kärnten



Neben den der Wolfabschüssen hat Kärnten 2023 die auslaufende Abschussverordnung für die streng geschützten Biber um zwei Jahre verlängert. Auch die Otter dürfen geschossen werden.


Ausrottung durch Wilderei in der Steiermark



In der Steiermark ist eine solche Verordnung in Kraft. Wie immer war auch dort die ÖVP bzw. die Landwirtschaftskammer der Antreiber.


Die Steiermark hat eine lange Geschichte der laufenden Ausrottung der Bären nach deren Ansiedlung. Die Tiere verschwinden einfach immer wieder.


Salzburg – Illegale Jagdhütte in Nationalpark



Die EU betreibt derzeit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Salzburg, weil sich der Zustand des Nationalparks Hohe Tauern permanent verschlechtert. Dabei geht es um pauschale Ausnahmebewilligungen für landwirtschaftliche Nutzung von Flächen im Nationalpark, „prioritäre natürliche Lebensraumtypen“ sind vom Verschwinden bedroht, sowie grundsätzliche Mängel des Nationalparkgesetzes.


Außerdem hat sich ein Unternehmer, der auch Gemeinderat der ÖVP in Bad Gastein ist, in der Kernzone des Nationalparks eine neue Jagdhütte bauen lassen. Das alles ohne Baugenehmigung und unbeanstandet. Naturschutzlandesrätin Daniela Gutschi (ÖVP) sieht kein Problem: „Es geht hier um einen Jagdsitz und nicht darum, dass hier große Hütten gebaut werden. … Man sollte hier nicht über das Ziel hinausschießen.“


Selbst im Nationalparkgebiet ist das Abschiessen von Wölfen erlaubt.


Vorarlberg


Vorarlberg hat zwar bisher keine Verordnung erlassen, die Zeichen stehen aber auch dort auf Ausrottung. Landesrat Gantner (ÖVP) fordert eine rasche und unbürokratische Freigabe zum Abschuss. „Die Anwesenheit des Wolfes hat nicht nur zu gravierenden Änderungen im Verhalten des Rot- und Rehwildes geführt, sondern sei nun auch mit mehreren Verlusten und schwersten qualvollen Verletzungen von Nutztieren verbunden.“, so Gantner.

Christian Gantner ist die hässliche Fratze der kitschig-heilen Tourismuswelt Vorarlbergs.
 
Er ist ehemaliger Bürgermeister der Brutaltourismus-Gemeinde Dalaas, ehemaliger Geschäftsführer der Klostertaler Bergbahnen Gesellschaft m.b.H. & Co. KG, ÖVP-Landesrat, zuständig u.a. für das Ressort „Tierschutz, Jagd und Fischerei“ – das ist in Vorarlberg ein- und dasselbe Ressort, Präsidiumsmitglied der ÖVP-Vorarlberg, Landesvorstand im Bauernbund, Landesvorstand im ÖAAB, Parteiobmann der ÖVP-Dalaas, Aufsichtsratsvorsitzender Vorarlberg Tourismus GmbH, …
Bild: Tourismuswerbung Dalaas mit kaputter Landschaft


Stv. Aufsichtsratsvorsitzender Illwerke vkw AG (Stromversorger) mit indirektem Einfluss auf etwa zwei Dutzend Seilbahnunternehmen und Stromerzeugungsgesellschaften, Leiter der „Gemeinde Dalaas Immobilienverwaltungs GmbH“ - und Stv. Vorsitzender der VBG Vorarlberg Fleisch GmbH. Bei der VBG Vorarlberg Fleisch GmbH kümmert er sich vermutlich darum, dass „schwerste qualvolle Verletzungen von Nutztieren“, insbesondere durch umherziehende Wölfe, verhindert werden.

Außerdem ist er seit 2017 auch Landwirt, nämlich „Bergbauer“ und war von 2018 bis 2020 zudem Geschäftsführer der „Unser Dorfwirt Verwaltung GmbH“. Seit 2018 hat er eine Gewerbeberechtigung zum Betrieb des Restaurants Kristbergsaal, für das Jugend- und
Ferienheim Wald, für den Schlepplift Hetzel und für den Schlepplift Dalaas – Paluda. ...

… und er sitzt im Kameradschaftsbund, ist Obmann des Energieinstituts Vorarlberg, ist Stv. Obmann der Regionalplanungsgemeinschaft (Regio) Klostertal, war Vorstandsmitglied des Ländlichen Fortbildungsinstituts Vorarlberg (LFI Vorarlberg) und ist seit 2023 Mitglied im Viehzuchtverein Dalaas-Wald.

Schluss: Helfen Boykotte ?

Eindeutig JA.


In den USA gab Gouverneur Hickel von Alaska 1992 ein Drittel des Wolfsbestands zum Abschuss frei, doch dazu kam es nicht mehr. Nach Protesten und einem internationalen Tourismusboykott stoppte der Gouverneur schlagartig die ganze Aktion. Die Tourismusindustrie war von einer Welle an Beschwerden erfasst worden und übte entsprechenden Druck auf den Gouverneur aus.


ANHANG

Rechtliche Lage



Wölfe sind international streng geschützt. Die entsprechenden Regelungen finden sich völkerrechtlich in der Berner Konvention und EU-rechtlich in der Flora-Fauna-Habitat-
Richtlinie.


Erkenntnis vom 10.12.2020, Landesverwaltungsgericht (LVwG) Salzburg


Rechtlich unterstreicht das LVwG zudem, dass der Wolf gemäß § 103 Abs 1 lit a und Abs 2 Sbg JagdG in sämtlichen Lebensstadien besonders geschützt ist. Damit wird in erster Linie Art 12 iVm Anhang IV lit a der FFH-Richtlinie umgesetzt. Ausnahmen sind innerstaatlich und europarechtlich nur zulässig, sofern es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt und ernste Schäden nicht anders zu vermeiden sind. Die Erreichung des günstigen Erhaltungszustands darf aber nicht beeinträchtigt werden (Artikel 1 lit i FFH-Richtlinie). Inhaltlich führt das LVwG aus, dass Ausnahmen vom Schutzsystem der FFH-Richtlinie nach der Rechtsprechung des EuGHs jedenfalls restriktiv auszulegen sind. Die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen, die ein Abgehen vom Schutzstandard rechtfertigen würde, trifft die Stelle, die sich auf das Vorliegen derselbigen beruft (EuGH Rs C-674/17 Tapiola Rn 30) – d.h. die Behörde welche eine Entnahme genehmigt.


Spruch Verwaltungsgerichtshof 2023



Die Aarhus Konvention stellt klar, dass Umweltschutzorganisationen nicht nur das Recht haben müssen, in die Entnahmeverfahren von streng geschützten Tierarten eingebunden zu sein, sondern diese auch auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht überprüfen zu lassen. Durch die Verordnungen wurde das Beschwerderecht zuletzt ausgehebelt.

EUGH



Auch von dieser Seite her ist alles klar. Finnland hatte 2016 Abschüsse erlaubt und wurde dafür 2019 verurteilt. Seitdem hat sich die rechtliche Lage nicht geändert.

Folge der rechtlichen Verstösse


Derzeit führt die EU zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesländer Kärnten, Salzburg und Tirol.

Vergleich zu anderen Ländern



Überall rund um Österreich gibt es deutlich mehr Wölfe. Laut Statistik der EU gab es 2021 in den wesentlich kleineren Nachbarländern Tschechien 100 Wölfe (18 Rudel), Schweiz mindestens 153 und Slowenien mindestens 138. In der Slowakei gab es etwa 600, in Ungarn 50 bis 100, in Italien 3.300 Wölfe und in Deutschland 158 Rudel.


Unterstützer der Kampagne



W olfram Wolf
Schafhirte


Es ist schon eine Plage unter lauter Hinterwäldlern und Dorftrotteln leben zu müssen. Aber wir sind auch einiges gewohnt. Vertreiben können die uns nicht mehr.




Lucia Luchs
Modedesignerin


Ich sorge mich, weil da jede Menge Psychopathen mit Gewehren herumlaufen. Die ermorden ja auch ihre eigenen Familien, wenn ihnen der Sinn danach steht. Ich fordere Recht und Ordnung.


Bodo Biber
Tiefbauingenieur


My home is my castle!


Jäger raus! Solidarität mit den Wölfen! Politiker an die Wand!












Goldie Goldschakal
Influencerin


Seit wir auch in Wien vorkommen, sehe ich Licht am Horizont. Gute Verpflegung, genug Freizeit und erstklassiger Schutz. Warum die Wölfe noch nicht hier sind, kann ich nicht verstehen.




Ottilie Otter
Gastronomin


Kärnten, Oberösterreich und Niederösterreich sind für uns ganz pfui. Da überlegt man schon zwei Mal, ob man sich das antun will. Natürlich bin ich mit den Wölfen solidarisch. Die haben es noch schwerer bei all den korrupten Politikern, Hoteliers, Seilbahnunternehmern und Schweinefressern, die ihnen nachstellen. Die Fischzüchter sind auch ein widerliches, gieriges Pack. Ich bin indigniert.




Waldi Bello
Security


Ich bin für die Wölfe! Das schafft Arbeitsplätze in der Region.


Kontakt

Aktion Tierschutz
Währingerstraße 59
1090 Wien
Österreich

[email protected]




Bitte verbreiten Sie diesen Aufruf, insbesondere in den für Österreich wichtigsten touristischen Herkunftsländern Deutschland, Italien, Niederlande und Schweiz. Danke! Damit diese Politik keinen Erfolg hat und die Wölfe in Zukunft geschützt sind, hilft ein 


Boykott des Tourismus dieser Regionen und ein Boykott von Raiffeisen 


In Österreichs Bundesländern herrscht ein gesetzloser Zustand, der es ermöglicht, dass streng geschützte Wölfe und andere Wildtiere abgeschossen werden. Als Reaktion darauf, dass Verwaltungsgerichte Bescheide zum Einzelabschuss von Wölfen als rechtswidrig aufgehoben hatten, haben die Bundesländer Kärnten, Tirol, Salzburg, Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark illegale Verordnungen erlassen, die den Abschuss von Wölfen ermöglichen. Dahinter steckt die Raiffeisen-Lobby und der damit idente Bauernbund der ÖVP, aber auch die anderen Parteien machen eifrig mit. 


Der Boykott richtet sich gegen die Tourismusindustrie aller österreichischen Bundesländer (ausgenommen Wien und Burgenland), sowie generell gegen Raiffeisen einschließlich der Molkereien. 


Bis Anfang August 2023 wurden in Kärnten sechs und in Salzburg ein sogenannter „Problemwolf“, auch „Schadwolf“ genannt, abgeschossen. Die übrigen nach solchen Verordnungen abgeschossenen Wölfe gehen auf das Konto von Tirol. Dabei ist die Dichte an Wolfsrudeln in Österreich weit unter jener der Schweiz und Deutschlands. 



Kärnten - wie immer - ein illegaler Vorreiter 



Kärnten war überhaupt der Vorreiter dieser illegalen Wolf-Abschussgenehmigungen, die erstmals im August 2021 erteilt wurden. Hauptakteur ist Landesrat Martin Gruber (ÖVP). Jagd- und Agrarreferent von Kärnten. Beklatscht wurde diese „überaus wichtige Entscheidung für die Zukunft der Kärntner Almwirtschaft“ von Landwirtschaftskammer-Präsident Siegfried Huber (ÖVP): „Ein ungehindertes Treiben des Wolfes würde dazu führen, dass kein Vieh mehr auf Almen und Weiden aufgetrieben würde und dass diese nicht nur für die landwirtschaftliche Produktion, sondern auch für das Landschaftsbild und damit für den Tourismus so wichtigen Flächen zuwachsen würden.“ 


Im November 2022 wurde ein weiblicher Wolf aus Italien im Gailtal abgeschossen. Der Kärntner Wolfsbeauftragte, Roman Kirnbauer, sagte „diese Wölfin sei bisher in Kärnten nicht bekannt gewesen. Sie könne für keinen Riss verantwortlich gemacht werden, weil der Genotyp an keinem gerissenen Tier nachgewiesen worden sei“. Kirnbauer weiter : „Allerdings handelte es sich bei der Wölfin um einen Risikowolf.“, ohne weitere Begründung. 


Da offensichtlich ein falscher Wolf abgeschossen wurde, legte Jagdreferent Gruber nach: „Er habe immer vor Rudelbildung gewarnt… Betroffenen Bundesländern wie Kärnten bleibe daher rechtlich weiterhin nur die Möglichkeit, den Abschuss von Einzeltieren zu erlauben, wie es die Kärntner Wolfsverordnung auch vorsehe.“ Im Umkehrschluss heißt das, dass sonst, wenn es nach Gruber geht, die gesamten Rudel auf einmal abgeschossen werden. 


Im Gailtal (Bezirk Hermagor) wurde im März 2023 dann der dritte Wolf abgeschossen. 


Gruber im ORF: „Der Wolf hat auf unseren Almen keinen Platz. Deshalb braucht es statt der aufwendigen Bescheidprüfung eine langfristige rechtliche Lösung, an der wir bereits arbeiten, damit wir rascher eingreifen können. Ich werde mich auch weiterhin schützend vor die Kärntner 

Almwirtschaft stellen“. Diese „ langfristige rechtliche Lösung“ sind die illegalen Verordnungen. 

Landwirtschaftskammer-Präsident Siegfried Huber sieht den Abschuss positiv: "Die Wölfe stellen für den ländlichen Raum insgesamt, vor allem aber für die Landwirtschaft, eine enorme Herausforderung dar. Umso wichtiger ist es, dass mit diesem Abschuss der eingeschlagene Kärntner Weg bestätigt wird.", und weiter: „Es ist wichtig, dass man dem blutigen Treiben der Wölfe etwas Wirksames entgegensetzen kann." 

Kärnten hat es bis Ende Juli 2023 auf sechs abgeschossene Wölfe gebracht. 

Schauplatz Tirol 

 Schon zuvor war im Jahr 2019 ein Wolf in Sellrain gewildert worden. 


In Tirol dürften mittlerweile alle Sicherungen durchgebrannt sein. Obwohl der Verwaltungsgerichtshof Ende Juni 2023 eindeutig feststellte,, dass solche Verordnungen illegal sind, wird dort ein Abschussbescheid nach dem anderen ausgestellt. Bis Ende Juli waren es insgesamt zwölf an der Zahl. 


In der Gemeinde Umhausen im Ötztal wird sogar eine Prämie für einen Wolfsabschuss gezahlt, wie im 19. Jahrhundert. Begründung dafür ist, dass ein Wolf „im Zeitraum von 16. bis 17. Mai insgesamt vier Schafe gerissen haben“ soll. „Laut Definition handelt es sich auch hier somit um einen Schadwolf, der von der Landesregierung zum Abschuss freigegeben werden kann“, erklärte Landeshauptmann-Stv. Josef Geisler (ÖVP). Davor war schon eine Abschussgenehmigung in Osttirol erteilt worden. 


Im April 2023 wurde im Tiroler Landtag eine Gesetzesnovelle beschlossen, die eine Tötung nun mittels Verordnung und nicht mehr per Bescheid erlaubt. Vorangegangene Bescheide waren von Gerichten mehrmals aufgehoben worden, nachdem Umweltschutzorganisationen diese 

beeinsprucht hatten. Die Abschussverordnung gilt nun für einen Wolf, und nicht für ein Individuum bzw. anders gesagt: Jetzt kann irgendein Wolf abgeschossen werden. 



Alleine im Juli 2023 gab es in Tirol insgesamt zwölf Abschussgenehmigungen, in Prägraten in Osttirol wurde ein Wolf erschossen. Die Gemeinde Prägraten zahlte dafür eine Prämie, dem Schützen wurde Anonymität zugesagt. 



Der Ende Juli im Mittelgebirge (Bezirk Innsbruck-Land) erschossene Wolf hatte überhaupt nichts gemacht, außer dass er von jemandem gesichtet wurde. Begründet wurde die Abschussverordnung mit einer angeblichen „Verunsicherung und Sorge der Bevölkerung“. „Es hat sich damit bestätigt, dass es sich bei dem gesichteten Tier um einen Wolf handelte“, sagte danach Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler (ÖVP) in einer Aussendung, und stellte gleich die nächsten Abschussgenehmigungen aus. 



Die Sicherheit der Menschen und der Schutz unserer Alm- und Kulturlandschaft ist unser vordringliches Ziel – für die Landwirtschaft, die Artenvielfalt, den Schutz vor Naturgefahren und den heimischen Freizeitraum sowie Tourismus“, sagte Geisler zur neuen Abschussverordnung. 

Massive Kritik und Rücktrittsforderungen gibt es nach einem Sager von Geisler. Dieser hatte eine WWF-Vertreterin als „widerwärtiges Luder" bezeichnet. 

Salzburg 



Der Wolfsbeauftragte des Landes ist der Landwirt, Jäger und ÖVP-Bürgermeister der Gemeinde Werfen, Hubert Stock. Diesem war der Rechtsweg schon lange ein Dorn im Auge. 



So war im Juli 2019 nach Wolfsrissen im Salzburger Großarltal der Antrag auf Abschuss eines „Problemwolfes“ gestellt worden. Die Bezirkshauptmannschaft bewilligte nach fast einem Jahr 

im Juni 2020 den Abschuss, nach Einsprüchen hob das Landesverwaltungsgericht Salzburg den Bescheid im Dezember 2020 aber wieder auf. 

 

 Tourismuspropaganda 







und die Wirklichkeit.


Der Entscheid des Gerichts war der Anlass dafür, die Rechtsprechung durch illegale Verordnungen auszuhebeln. 


Die illegale Verordnung wurde in Salzburg im Juni erlassen und im Juli 2023 wurde ein Wolf erschossen. Der Kadaver wurde dem Jäger als Trophäe überlassen. 


Übergreifend für andere geschützte Tierarten 



Tirol hat im Februar 2023 überhaupt gleich das Jagdgesetz geändert. Der Landtag hat nicht nur den Abschuss von „Problemwölfen“ erleichtert. Statt eines mehrstufigen Bescheidverfahrens kann die Landesregierung seither damit „verhaltensauffällige Großraubtiere“ - wie Bären, Wölfe, Luchse oder Goldschakale - mit Verordnungen zum Abschuss freigeben. Beschwerderechte, etwa für Naturschutzorganisationen, wie bei Bescheiden. gibt es daher keine. 



Landwirtschaftskammer-Präsident Hechenberger will auch weiter auf eine Senkung des Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene drängen. Der für die Jagd zuständige Landeshauptmann-Stv. Josef Geisler (ÖVP) war sowieso dafür, aber auch Georg Dornauer (SPÖ) - „Das Tiroler Wolfsproblem ist mit diesem Februarlandtag gelöst.", und „zum Schutz der Almwirtschaft und zum Wolfsmanagement werden Schad- und Risikowölfe in Tirol künftig schnell und unbürokratisch per 

Verordnung zum Abschuss freigegeben“, so Dornauer. SPÖ, ÖVP und FPÖ hatten den dringlichen Antrag zur Änderung des Jagdgesetzes im Landesparlament zur Abstimmung gebracht. NEOS-Klubobmann Dominik Oberhofer meinte: "Almwirtschaft und Wolf passen nicht zusammen. Am Ende des Tages hat der Wolf keinen Platz"



Erneute Ausrottung beabsichtigt 



Die Protagonisten der Anti-Wolfshetze machen aus ihren Absichten keinen Hehl. Ziel ist die erneute Ausrottung von Wölfen, aber auch von allen sonstigen „Großraubtieren“, einschließlich Bären, Goldschakalen, Fischottern und Luchsen. Sogar im Nationalpark Hohe Tauern ist der Abschuss VON ALLEN diesen Tierarten erlaubt. 



 

Wes Geistes Kind die Protagonisten der Wolfsabschüsse sind, kann einfach auf der Seite des „Vereins zum Schutz und Erhalt der Land- und Almwirtschaft in Tirol“ nachgelesen werden. Obmann ist Landwirtschaftkammer-Präsident Josef Hechenberger, sein Stellvertreter Elmar Monz, LK-Bezirksobmann in Landeck. 





Die Homepage heisst unmissverständlich „www.almohnewolf.at“. Hechenberger ist Landwirt, Gastwirt, Funktionär im Bauernbund und ÖVP-Nationalratsabgeordneter. Hechenberger ist auch Sprecher für Tierschutz der Landwirtschaftkammer. 



Entgegen den wilden Übertreibungen der Jagdverbände ist die Zahl der Wölfe in Österreich von 2019 auf 2020 von 48 auf 40 Exemplare zurückgegangen – entgegen der Entwicklung in praktisch allen europäischen Ländern. 



BOYKOTTKAMPAGNE 



Das Ziel der Kampagne ist die Verursacher dort zu treffen, wo es für sie Einbussen bedeutet, d.h. im Tourismus und bei Agrarprodukten von Raiffeisen. 



Tourismus 



Sie können entweder überhaupt auf Urlaub in Österreich verzichten, oder aber zumindest auf solchen in Kärnten, der Steiermark, Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg, und Tirol. Auch wenn aktuell Wölfe nur in Kärnten, Salzburg und Tirol nach Verordnung abgeschossen werden, gibt es solche Verordnungen auch in den anderen genannten Bundesländern. Außerdem ist Niederösterreich beim Abschuss von Fischottern und Bibern führend und die Steiermark hat es schon mehrfach geschafft, wieder angesiedelte Bären durch Duldung illegaler Abschüsse wieder auszurotten. Oberösterreich, leistet regelmäßig seine Beitrag zur Ausrottung von Luchsen, die aus Tschechien zugewandert sind. 

Raiffeisen 



Hinter dem steckt die Agrarlobby und diesen ist in Österreich ident mit Raiffeisen. Bei Milchprodukten hat Raiffeisen eine Marktanteil von über 90%, und die Landwirtschaftskammerfunktionäre und Vertreter des Bauernbundes, die die Kammern dominieren, kommen meist von Raiffeisen. Außerdem hat Österreich eine deutliche Überproduktion von Milchprodukten, die über Exportförderung zum Profit von Raiffeisen subventioniert wird. Die Verfilzung von ÖVP, Bauerbund und Raiffeisen ist schon alleine dadurch transparent, dass der Bauernbund Tirol seine Sitzadresse beim Raiffeisenverband Tirol hat. 



Propagandistisch wird die Hysterie unter anderem vom Raiffeisen-Blatt „Kurier“ befeuert mit Schlagzeilen wie "Durch Wölfe droht uns in Kärnten ein blutiger Almsommer"



Daher: Kaufen Sie keine Produkte von Raiffeisen bzw. deren Subfirmen mehr, und schon gar nicht im Raiffeisen-Lagerhaus. Auch die Auflösung des Kontos bei der Raiffeisen-Bank ist ein Schritt. 



Damit dieser Boykott besser wirkt, können Sie ihnen mitteilen , warum Sie nichts mehr mit ihnen zu tun haben wollen. 

Tourismusverbände 



Alle Tourismusverbände Österreichs finden Sie hier: 



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1030 Wien 

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Kärnten 



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Salzburg 


SalzburgerLand 

Tourismus GmbH 

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5300 Hallwang 

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Weitere Informationen 



Kaum Luchse, aber zum Abschuss freigegeben 



In Österreich gibt es maximal 40 Luchse, die stark vereinzelt leben und ständig von illegalen Abschüsse bedroht sind. Die meisten kommen aus Tschechien nach Ober- und Niederösterreich, ein kleiner Teil aus der Schweiz nach Vorarlberg. 



Trotzdem kann sich seit Jahren kein stabiler Bestand etablieren. Die Verordnungen geben auch die Luchse zum Abschusse frei. Im August 2023 stand wieder einmal fest: Die Wiederansiedlung der Luchse im Nationalpark Kalkalpen in OÖ droht nach mehreren Fehlschlägen wegen illegaler Abschüsse erneut zu scheitern. Ein Luchskadaver wurde 2016 im Kühlschrank eines Tierpräparators gefunden. 



 

Zum Vergleich: Die Schweiz hatte 2021 offiziell 160 Luchse, und das bei halb so großer Landesfläche. 



Fischotter, Biber und Wolf in Niederösterreich 



Fischotter sind ebenfalls eine streng geschützte Art. Ab 2017 gab das Land Niederösterreich den Abschuss von 40 Fischottern frei, 2018 wurde der erste geschossen. Hauptbetreiber war der Teichwirteverband im Waldviertel, zu dem auch die adligen Bierbrauer und Schloßbesitzer in Weitra (Weitra-Bier, Hadamar-Biobier! - Öko-Bierbrauer als Ausrotter geschützter Tierarten, das hat was!) gehören und das Kinsky'sches Forstamt Heidenreichstein. Die Fischotter-Verordnung, die juristisch ident mit den Wolfsverordnungen ist, wurde Ende Juni 2023 vom Verwaltungsgerichtshof als illegal aufgehoben. Zudem halfen den Fischottern zeitweise die massiven Drohungen eines Vertragsverletzungsverfahrens und Pönalstrafen der EU. 



Niederösterreich ließ seit 2013 auch trotz des hohen Schutzstatus Biber abschießen. In Wien wurde das gleichzeitig strikt abgelehnt, obwohl sich auch dort Biber ausbreiten. Aber nach einer EU-Beschwerde 2017 zog Niederösterreich auch bei den Bibern den Schwanz ein. Die Biber werden derzeit nicht abgeschossen. 



Ungeachtet der eindeutigen Erfahrungen mit Bibern und Fischottern erließ Niederösterreich aber eine juristisch gleichlautende Wolfsverordnung. Allerdings wurde bis zum Juli 2023 konkret kein Wolf zum Abschuss freigegeben. 



Dafür blüht dort die Wilderei. NÖ ist Hotspot für illegale Jäger. Seit Jahren werden dort geschützte Arten erschossen, im Fall von Greifvögeln auch mit Giftködern getötet. 


2019 verschwand ein gesamtes Wolfsrudel spurlos in den Wäldern des nördlichen Waldviertels rund um Litschau. Das Gebiet gehört der Habsburgschen Forstverwaltung, die Biologen den Zutritt verwehrt. 


Im Juli 2023 wurde ein erschossener Wolf in der Donau bei Tulln ans Ufer getrieben. 


Folglich plant die Landesregierung von Niederösterreich, dass in Zukunft Wölfe ohne Abschussgenehmigung und ohne Kontrolle nach Einschätzung von Jägern erschossen werden dürfen. 


Biber, Otter und Wölfe in Kärnten 



Neben den der Wolfabschüssen hat Kärnten 2023 die auslaufende Abschussverordnung für die streng geschützten Biber um zwei Jahre verlängert. Auch die Otter dürfen geschossen werden. 



Ausrottung durch Wilderei in der Steiermark 



In der Steiermark ist eine solche Verordnung in Kraft. Wie immer war auch dort die ÖVP bzw. die Landwirtschaftskammer der Antreiber. 



Die Steiermark hat eine lange Geschichte der laufenden Ausrottung der Bären nach deren Ansiedlung. Die Tiere verschwinden einfach immer wieder. 



Salzburg – Illegale Jagdhütte in Nationalpark 



Die EU betreibt derzeit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Salzburg, weil sich der Zustand des Nationalparks Hohe Tauern permanent verschlechtert. Dabei geht es um pauschale Ausnahmebewilligungen für landwirtschaftliche Nutzung von Flächen im Nationalpark, „prioritäre natürliche Lebensraumtypen“ sind vom Verschwinden bedroht, sowie grundsätzliche Mängel des Nationalparkgesetzes. 



Außerdem hat sich ein Unternehmer, der auch Gemeinderat der ÖVP in Bad Gastein ist, in der Kernzone des Nationalparks eine neue Jagdhütte bauen lassen. Das alles ohne Baugenehmigung und unbeanstandet. Naturschutzlandesrätin Daniela Gutschi (ÖVP) sieht kein Problem: „Es geht hier um einen Jagdsitz und nicht darum, dass hier große Hütten gebaut werden. … Man sollte hier nicht über das Ziel hinausschießen.“ 



Selbst im Nationalparkgebiet ist das Abschiessen von Wölfen erlaubt. 



Vorarlberg 



Vorarlberg hat zwar bisher keine Verordnung erlassen, die Zeichen stehen aber auch dort auf Ausrottung. Landesrat Gantner (ÖVP) fordert eine rasche und unbürokratische Freigabe zum Abschuss. „Die Anwesenheit des Wolfes hat nicht nur zu gravierenden Änderungen im Verhalten des Rot- und Rehwildes geführt, sondern sei nun auch mit mehreren Verlusten und schwersten qualvollen Verletzungen von Nutztieren verbunden.“, so Gantner. 



Christian Gantner ist die hässliche Fratze der kitschig-heilen Tourismuswelt Vorarlbergs. 

 

Er ist ehemaliger Bürgermeister der Brutaltourismus-Gemeinde Dalaas, ehemaliger Geschäftsführer der Klostertaler Bergbahnen Gesellschaft m.b.H. & Co. KG, ÖVP-Landesrat, zuständig u.a. für das Ressort „Tierschutz, Jagd und Fischerei“ – das ist in Vorarlberg ein- und dasselbe Ressort, Präsidiumsmitglied der ÖVP-Vorarlberg, Landesvorstand im Bauernbund, Landesvorstand im ÖAAB, Parteiobmann der ÖVP-Dalaas, Aufsichtsratsvorsitzender Vorarlberg Tourismus GmbH, … 

Bild: Tourismuswerbung Dalaas mit kaputter Landschaft 



Stv. Aufsichtsratsvorsitzender Illwerke vkw AG (Stromversorger) mit indirektem Einfluss auf etwa zwei Dutzend Seilbahnunternehmen und Stromerzeugungsgesellschaften, Leiter der „Gemeinde Dalaas Immobilienverwaltungs GmbH“ - und Stv. Vorsitzender der VBG Vorarlberg Fleisch GmbH. Bei der VBG Vorarlberg Fleisch GmbH kümmert er sich vermutlich darum, dass „schwerste qualvolle Verletzungen von Nutztieren“, insbesondere durch umherziehende Wölfe, verhindert werden.



Außerdem ist er seit 2017 auch Landwirt, nämlich „Bergbauer“ und war von 2018 bis 2020 zudem Geschäftsführer der „Unser Dorfwirt Verwaltung GmbH“. Seit 2018 hat er eine Gewerbeberechtigung zum Betrieb des Restaurants Kristbergsaal, für das Jugend- und 

Ferienheim Wald, für den Schlepplift Hetzel und für den Schlepplift Dalaas – Paluda. ... 



Bild: Tourismuswerbung Dalaas mit kaputter Landschaft 

… und er sitzt im Kameradschaftsbund, ist Obmann des Energieinstituts Vorarlberg, ist Stv. Obmann der Regionalplanungsgemeinschaft (Regio) Klostertal, war Vorstandsmitglied des Ländlichen Fortbildungsinstituts Vorarlberg (LFI Vorarlberg) und ist seit 2023 Mitglied im Viehzuchtverein Dalaas-Wald. 





Schluss: Helfen Boykotte ? 





Eindeutig JA. 



In den USA gab Gouverneur Hickel von Alaska 1992 ein Drittel des Wolfsbestands zum Abschuss frei, doch dazu kam es nicht mehr. Nach Protesten und einem internationalen Tourismusboykott stoppte der Gouverneur schlagartig die ganze Aktion. Die Tourismusindustrie war von einer Welle an Beschwerden erfasst worden und übte entsprechenden Druck auf den Gouverneur aus. 



ANHANG 

Rechtliche Lage 



Wölfe sind international streng geschützt. Die entsprechenden Regelungen finden sich völkerrechtlich in der Berner Konvention und EU-rechtlich in der Flora-Fauna-Habitat- 

Richtlinie. 



Erkenntnis vom 10.12.2020, Landesverwaltungsgericht (LVwG) Salzburg 



Rechtlich unterstreicht das LVwG zudem, dass der Wolf gemäß § 103 Abs 1 lit a und Abs 2 Sbg JagdG in sämtlichen Lebensstadien besonders geschützt ist. Damit wird in erster Linie Art 12 iVm Anhang IV lit a der FFH-Richtlinie umgesetzt. Ausnahmen sind innerstaatlich und europarechtlich nur zulässig, sofern es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt und ernste Schäden nicht anders zu vermeiden sind. Die Erreichung des günstigen Erhaltungszustands darf aber nicht beeinträchtigt werden (Artikel 1 lit i FFH-Richtlinie). Inhaltlich führt das LVwG aus, dass Ausnahmen vom Schutzsystem der FFH-Richtlinie nach der Rechtsprechung des EuGHs jedenfalls restriktiv auszulegen sind. Die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen, die ein Abgehen vom Schutzstandard rechtfertigen würde, trifft die Stelle, die sich auf das Vorliegen derselbigen beruft (EuGH Rs C-674/17 Tapiola Rn 30) – d.h. die Behörde welche eine Entnahme genehmigt. 



Spruch Verwaltungsgerichtshof 2023 



Die Aarhus Konvention stellt klar, dass Umweltschutzorganisationen nicht nur das Recht haben müssen, in die Entnahmeverfahren von streng geschützten Tierarten eingebunden zu sein, sondern diese auch auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht überprüfen zu lassen. Durch die Verordnungen wurde das Beschwerderecht zuletzt ausgehebelt. 

EUGH 



Auch von dieser Seite her ist alles klar. Finnland hatte 2016 Abschüsse erlaubt und wurde dafür 2019 verurteilt. Seitdem hat sich die rechtliche Lage nicht geändert. 


Folge der rechtlichen Verstösse 


Derzeit führt die EU zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesländer Kärnten, Salzburg und Tirol. 

Vergleich zu anderen Ländern 



Überall rund um Österreich gibt es deutlich mehr Wölfe. Laut Statistik der EU gab es 2021 in den wesentlich kleineren Nachbarländern Tschechien 100 Wölfe (18 Rudel), Schweiz mindestens 153 und Slowenien mindestens 138. In der Slowakei gab es etwa 600, in Ungarn 50 bis 100, in Italien 3.300 Wölfe und in Deutschland 158 Rudel. 



Unterstützer der Kampagne 



W olfram Wolf 

Schafhirte 



Es ist schon eine Plage unter lauter Hinterwäldlern und Dorftrotteln leben zu müssen. Aber wir sind auch einiges gewohnt. Vertreiben können die uns nicht mehr. 

 



Lucia Luchs 

Modedesignerin 



Ich sorge mich, weil da jede Menge Psychopathen mit Gewehren herumlaufen. Die ermorden ja auch ihre eigenen Familien, wenn ihnen der Sinn danach steht. Ich fordere Recht und Ordnung. 



Bodo Biber

Tiefbauingenieur 



My home is my castle! 



Jäger raus! Solidarität mit den Wölfen! Politiker an die Wand! 













Goldie Goldschakal

Influencerin 



Seit wir auch in Wien vorkommen, sehe ich Licht am Horizont. Gute Verpflegung, genug Freizeit und erstklassiger Schutz. Warum die Wölfe noch nicht hier sind, kann ich nicht verstehen. 



 

Ottilie Otter 

Gastronomin 



Kärnten, Oberösterreich und Niederösterreich sind für uns ganz pfui. Da überlegt man schon zwei Mal, ob man sich das antun will. Natürlich bin ich mit den Wölfen solidarisch. Die haben es noch schwerer bei all den korrupten Politikern, Hoteliers, Seilbahnunternehmern und Schweinefressern, die ihnen nachstellen. Die Fischzüchter sind auch ein widerliches, gieriges Pack. Ich bin indigniert. 



 

Waldi Bello 

Security 



Ich bin für die Wölfe! Das schafft Arbeitsplätze in der Region. 



Kontakt 


 

 
 



Aktion Tierschutz 

Währingerstraße 59 

1090 Wien 

Österreich 



[email protected] 





Bitte verbreiten Sie diesen Aufruf, insbesondere in den für Österreich wichtigsten touristischen Herkunftsländern Deutschland, Italien, Niederlande und Schweiz. Danke! 


Unsere Kunden

Wir sind erfahren, verlässlich sowie fokussiert auf gute Ergebnisse und wissen es zu schätzen, mit großartigen Kunden zusammenzuarbeiten.

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Unsere Arbeit ist unsere Leidenschaft und ein positiver Antrieb für jeden neuen Tag. Sie bringt uns dazu, Herausforderung als Chance zu verstehen und neue Ziele zu erreichen.

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